"München, 14.01.2021. Aufgrund der einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts München vom 29.12.2020 (Link) hat die Staatsregierung bzw. Landesanwaltschaft Bayern vor kurzem eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft war – entgegen der Ansicht der erstinstanzlichen Richter – der Auffassung, dass Fachgeschäfte für e-Zigaretten während des Lockdowns nicht öffnen dürfen, da die Bevölkerung auf diese verzichten könne. Es ging somit für unser Unternehmen iSmokeSmart damit in die zweite Runde... und wir waren erneut erfolgreich! Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bayern hatte vor dem VGH keinen Erfolg und wurde heute, am 14.01.2021, per Beschluss (AZ: M 26a E 20.6704) vollumfänglich zurückgewiesen.
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